Für die CDU-Fraktion in der Stadtverordnetenversammlung Kassel kritisiert die Stadtverordnete und Oberbürgermeisterkandidatin Eva Kühne-Hörmann die anhaltenden Unklarheiten in Zusammenhang mit der Frage einer Anrechenbarkeit des Einwohner‐Energie‐Geldes (EEG) bei Transferleistungsempfängern. Oberbürgermeister Geselle hatte die Rechtsauffassung vertreten, dass Transferleistungsempfänger das EEG rechtssicher und ohne Anrechnung auf das Einkommen bei einer nachgewiesenen Verwendung der Zuwendung für einen anderen Zweck als den in den Regelbedarfen umfassten erhalten. Dies solle beispielsweise bei einer Verwendung für eine Energieberatung der Fall sein. Auf Nachfrage hatte er auch erklärt, dass dies rechtlich mit übergeordneten Stellen abgeklärt sei. Dem steht nunmehr die Auffassung des Jobcenters entgegen, welche von einer ausnahmslosen Anrechenbarkeit des EEG auf Leistungen nach dem SGB II ausgeht. Noch im Dezember hatte Oberbürgermeister Geselle in der Stavo erklärt: „Mit dieser Ausgestaltung des Energiegelds ist es eben nicht anrechenbar für Transferleistungsempfänger, so dass diese Menschen auch partizipieren, ohne es am Ende angerechnet zu bekommen.“ Damit hat Oberbürgermeister Geselle sein Versprechen gebrochen, dass die 75 € allen zugutekommen. „Unsere Bürgerinnen und Bürger müssen sich aber darauf verlassen können, dass ein gegebenes Wort eines OB gilt“, so Eva Kühne-Hörmann. Ausgerechnet die, die es am meisten benötigen, erfahren jetzt, dass das Versprechen nicht gilt und eine Rückzahlung bzw. Verrechnung erfolgt, mit der sie nicht rechnen konnten. Das untergräbt das Vertrauen der Bürgerinnen und Bürger in den politisch verantwortlichen Oberbürgermeister.